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Wahlrecht: Bleibt die Wahlrechtsreform? | ZEIT ONLINE
- Der Kanzlerkandidat der Union, Friedrich Merz, will das Wahlrecht erneut ändern. Er kritisierte, dass bei der Bundestagswahl 2025 23 direkt gewählte Abgeordnete durch das neue Wahlrecht nicht in den Bundestag einziehen konnten, davon 15 Wahlkreisgewinner der Union. Der Union würde eine einfache Mehrheit im Bundestag reichen, um die Reform in der neuen Legislaturperiode rückgängig zu machen.
- Die Wahlrechtsreform wurde im März 2023 mit den Stimmen der Ampelparteien beschlossen. Ziel war es, die Zahl der Abgeordneten auf 630 zu begrenzen.
- Mit der Reform wurden Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft. Direkt gewählte Abgeordnete ziehen nur noch ins Parlament ein, wenn ihrer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis genügend Sitze zustehen. Früher konnten Parteien überzählige Direktmandate als Überhangmandate behalten. Andere Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate.
- Im Juli 2024 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Abschaffung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig. Damit bleibt die Regel bestehen, dass Parteien mit weniger als fünf Prozent der Stimmen, aber mindestens drei Direktmandaten, in den Bundestag einziehen können.
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