2005 wurde das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) − also das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung in Deutschland − überarbeitet. Im Zuge dessen erhielt die Bundesnetzagentur größere Befugnisse gegenüber der Energiewirtschaft. Klassische Aufgaben der Bundesnetzagentur auf dem Strom- und Gasmarkt sind unter anderem die Ausgestaltung, Kontrolle und Genehmigung der Netznutzungsentgelte.
Das bedeutet: Die Bedingungen, zu denen Strom- und Gaslieferanten die Netze nutzen können und die Preise, die am Ende verlangt werden dürfen. Dazu gehört auch, dass die Bundesnetzagentur darauf achten soll, dass Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell nicht unverhältnismäßig belastet werden – gerade auch beim Thema Energiewende und in Zeiten globaler Energiekrisen. Seit 2011 übernimmt die Bundesnetzagentur immer mehr Aufgaben im Bereich des Netzentwicklungsplans (z. B. Ausbaubedarf im Höchstspannungsnetz) und seit 2013 ist sie beim Stromnetzausbau federführend (z. B. Durchführung von Planfeststellungsverfahren für den länder- und grenzüberschreitenden Netzausbau).
Die Bundesnetzagentur übernimmt auch vielfältige Aufgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). So führt sie unter anderem Ausschreibungen durch, die die finanzielle Förderung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen wie Photovoltaik-Anlagen oder KWK-Anlagen ermitteln.
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