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Criteo Supply Partner-Richtlinien | DE

Wenn ihr auf der Suche nach den Criteo-Werberichtlinien seid, klickt bitte hier.

Criteo und die dem Unternehmen angeschlossenen Plattformen, darunter BidSwitch, arbeiten über ein Netzwerk höchster Qualität. Aus diesem Grund sind die Supply-Partner („Publisher“) von Criteo dazu verpflichtet, diese Richtlinien jederzeit einhalten.

Um ein vertrauenswürdiges Werbe-Ökosystem zu gewährleisten, verlangt Criteo von allen seinen Supply-Partnern die Einhaltung hoher ethischer Standards. Jeder Supply-Partner von Criteo ist dafür verantwortlich, dass seine Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen, einschließlich der geltenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz und zur Privatsphäre.

Zu den „Sites“ gehören Webseiten, mobile Apps und jede andere Quelle von Werbeinventar, die Criteo vom Publisher zur Verfügung gestellt wird. Um mehr über Ihre Verpflichtungen bezüglich der Informationen von Nutzern und der Einholung von Einwilligungen zu erfahren, klicken Sie hier.

Die Werbung darf nicht die Sicherheit der Criteo-Plattform oder der ihr angeschlossenen Plattformen oder deren Nutzer gefährden oder einen Dienst aufrufen, der die Sicherheit der Criteo-Plattform oder der ihr angeschlossenen Plattformen oder deren Nutzer gefährdet.

Die folgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Criteo und seine angeschlossenen Plattformen behalten sich das Recht vor, Publisher oder Sites nach eigenem Ermessen abzulehnen bzw. aus ihrem Netzwerk zu entfernen oder den Zugang zu den Criteo-Plattformen nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft auszusetzen.

Criteo behält sich zudem das Recht vor, diese Richtlinien jederzeit zu konkretisieren, zu verändern oder zu aktualisieren. In diesem Fall veröffentlicht Criteo die Änderungen auf dieser Seite und/oder an anderen Stellen, die Criteo für geeignet hält.

1.  Verbotene Inhalte

Websites, auf denen Ads geschaltet werden, dürfen keine Inhalte enthalten, die unter die Kategorie „Verbotene Inhalte“ fallen. Diese umfassen u.a.:

1.1  Wirtschaftliche Anreize und rechtlich problematische Finanzdienstleistungen

Die Website sollte Folgendes nicht enthalten:

1.2  Belästigung, Hassrede und Gewalt

Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:

1.3  Websites für Kinder

Folgendes ist für Websites untersagt:

HINWEIS: Damit BidSwitch-Demand-Partner in das COPPA Trading einsteigen können (vgl. unsere Werberichtlinien), müssen BidSwitch-Supply-Partner sicherstellen, dass das COPPA-Feld in allen Gebotsanfragen ordnungsgemäß angegeben wird: 1.4  Jugendgefährdende Inhalte, Nacktheit, Pornographie und Sexualkontakte

Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:

1.5  Schockierende, beleidigende oder irreführende Inhalte

Criteo akzeptiert keine Inhalte, die speziell dafür gestaltet wurden, Benutzer zu schockieren oder zu erschrecken bzw. durch den bewussten Einsatz von falschen oder grotesken Behauptungen Traffic und Aufmerksamkeit zu generieren.

Sites, die folgende Inhalte enthalten, sind ebenfalls nicht zulässig:

1.6  Alkohol, illegale Drogen und Paraphernalien

Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:

1.7  Schusswaffen und Waffen

Folgende Sites oder Inhalte sind untersagt:

1.8  Illegale oder rechtlich fragwürdige Aktivitäten

Dies umfasst alle Sites bzw. Inhalte, die im Widerspruch zu den anwendbaren Gesetzen stehen. Dazu gehören unter anderem:

2.  Inhaltliche Einschränkungen

Websites, auf denen Ads geschaltet werden, dürfen keine eingeschränkten Inhalte enthalten, es sei denn, sie wurden von Criteo ausdrücklich genehmigt. Eingeschränkte Inhalte (im Folgenden aufgeführt) beziehen sich auf Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen, deren Werbung nur in bestimmten Ländern und unter bestimmten Bedingungen zulässig ist, und das auch nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Criteo.

2.1  Glücksspiel 2.2. Alkoholische Getränke

Dies umfasst Inhalte, die für harte Alkoholika, Spirituosen, Wein, Bier und andere alkoholische Getränke werben.

2.3. Tabak

Dies umfasst Inhalte mit Werbung/Verkaufsförderung für Tabak oder tabakverwandte Produkte, Vaping-Produkte oder ähnliche Utensilien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf elektronische Zigaretten, Vapes, Vaping-Geräte, Pfeifen, Bongs, Zigaretten, Zigarren, Blättchen, rauchlosen Tabak oder andere verwandte Produkte).

Beschränkte Kategorien in den Bereichen Glücksspiel, Alkohol und Tabak – Die Kunden von MediaGrid und BidSwitch

Für die eingeschränkten Kategorien in den Bereichen Glücksspiel, Alkohol und Tabak müssen sich die Supply-Partner der mit Criteo verbundenen Plattformen The MediaGrid und BidSwitch für den Handel in eingeschränkten Kategorien anmelden.

Um sich für die eingeschränkten Kategorien von MediaGrid und BidSwitch anzumelden, muss der Kunde einen Vertragszusatz unterzeichnen, der sich auf die Kategorie bezieht, in der dieser handeln möchte, wie unten beschrieben. Um einen Vertragszusatz zu beantragen, wenden Sie sich bitte an:

Der Kunde kann auch aufgefordert werden, bestimmten zusätzlichen Bedingungen in Bezug auf eingeschränkte Kategorien zuzustimmen.

3.  Ad-Formate, Platzierungen und Richtlinien

Alle Sites müssen die folgenden Richtlinien einhalten:

3.1  Für Native Ads

Alle nativen Ad-Formate, die auf der Site angezeigt werden, müssen eindeutig als Werbung gekennzeichnet werden. Native Ads müssen eindeutig von den übrigen Inhalten der Site unterscheidbar sein. Die Ads müssen einen deutlich sichtbaren textlichen Hinweis enthalten: „Werbung“, „Gesponsert“, „Anzeige“ oder ähnliche Begriffe aus dem regionalen Sprachgebrauch. In Übereinstimmung mit den Richtlinien zur Selbstregulierung der Digital Advertising Alliance (DAA) müssen alle Native Ads „Ad Choices“ oder eine andere Schaltfläche enthalten, die auf Informationen zum Datenschutz verweist und auf die regional gültigen Criteo Datenschutzrichtlinien verlinkt ist. Die Mindestgröße dieser Schaltfläche beträgt 20 × 20 Pixel. Sie kann in einer der vier Ecken der Ad platziert werden.

3.2  Allgemeine Richtlinien für die Platzierung von Ads

Ads sollten nicht in unmittelbarer Nähe von oder unter Schaltflächen bzw. anderen Bedienelementen platziert werden, um die typische Interaktion eines Users mit den Inhalten oder Funktionen der Site nicht zu behindern. Im Besonderen:

3.3  Pop-up Ads, Interstitial Ads und andere Werbeformen, die in den normalen Nutzungsfluss einer App eingreifen

Publisher dürfen keine Ads in einer Weise anzeigen, die verwirrend oder störend für die Benutzererfahrung ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

Ads in feststehenden Footern „kleben“ am unteren Ende der mobilen Seite, unabhängig davon, ob der Benutzer die Seite scrollt.  Mit folgenden Einschränkungen ist es Publishern gestattet, Ads in feststehenden Footern einzusetzen:

3.5. Belohnte oder vergütete Klicks 3.6. Für Videowerbung 4.  Zusätzliche Richtlinien für Mobile Apps 4.1  Ad-Dichte

Apps sollten keine Ads anzeigen, die mehr als 30 Prozent der vertikalen Höhe im Inhalts-Fenster der App abdecken. Die 30-Prozent-Regel gilt für Ads in feststehenden Footern und Inline-Ads sowie für Vollbild-Scrollover-Ads (Ads, bei denen der Benutzer durch die Ad scrollen muss, um den weiteren Inhalt der Seite anzuzeigen). Ausnahmen sind für Interstitial Ads zulässig, sofern sie den Richtlinien von Criteo für diese Ad-Form entsprechen.

4.2  App-Zugriffsrechte, Apps, die nicht aus den offiziellen App Stores bezogen werden 4.3  Ads auf Sperrbildschirmen und in Bildschirmschonern sowie Ads, die außerhalb der App-Umgebung angezeigt werden

Sofern es sich nicht um eine explizit als solche beworbene Anwendung für den Sperrbildschirm handelt, sind die Anzeige von Ads auf Sperrbildschirmen sowie der Einsatz anderer Mechanismen zur Monetarisierung des Sperrbildschirms untersagt.

4.4  Akzeptable Interstitials (In-App)

Interstitial Ads sind bildschirmfüllende Ads, die in regulär auftretenden Übergangsphasen (zum Beispiel beim Pausieren eines Spiels, bei der Anzeige von Spielergebnissen oder zwischen zwei unterschiedlichen Aktivitäten innerhalb einer App) angezeigt werden.

App-Publisher dürfen nur dann Interstitial Ads verwenden, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

4.5. Richtlinien für die Schaltfläche zum Schließen von Ads

Bestimmte Ad-Formate wie Sticky Footers oder Interstitials (In-App) erfordern die Anzeige einer eindeutigen und identifizierbaren Schaltfläche zum Schließen der Ad („Schließ-Button“). Criteo verbietet jeden Mechanismus, der die Anzeige des Schließen-Buttons verzögern würde, wie z. B. Countdowns. Ein zu kleiner Schließ-Button sowie das Fehlen oder eine falsche Platzierung des Schließ-Buttons, die Nutzer daran hindert, die Ad zu schließen, sind Kanal- und Umgebungs-unabhängig untersagt.

Der Schließ-Button muss gemäß den nachstehenden Richtlinien angezeigt werden:

5.  Richtlinien zur Traffic-Qualität

Die Qualität des Traffics ist ein wichtiger Faktor für Criteo. Wir erwarten daher von Publishern, von den folgenden Praktiken Abstand zu nehmen:

5.1  Ungültige Klicks, Installationen, Attributionen und Conversions

Zu den ungültigen Aktivitäten gehören alle Klicks, Impressions, Conversions, Installationen oder Attributionen, die ohne legitime Absicht eines menschlichen Nutzers generiert werden und so die Kosten für einen Advertiser oder die Umsätze eines Publishers künstlich in die Höhe treiben. Das umfasst sowohl vorsätzlich betrügerischen Traffic als auch versehentliche Impressions, Klicks, Attributionen und Installationen. Publishern sind alle Formen ungültiger Aktivitäten, wie unten beschrieben, untersagt. Die Sites dürfen keinen Code enthalten, der künstliche Gebotsanfragen, Impressionen, Klicks, Installationen oder Attributionen generiert.

Zu unzulässigen Aktivitäten gehören desweiteren:

5.1.1  Ungültige Klicks

Klicks auf Criteo Ads müssen durch einen menschlichen Benutzer mit echtem Interesse erfolgen.  Alle Methoden und/oder Mechanismen, die künstlich Klicks oder Impressions erzeugen, sind strengstens verboten. Dazu gehören unter anderem:

5.1.2  Ungültige Installs und Attributionen

Bei Criteo betrachten wir eine Installation als erfolgt, sobald ein Benutzer eine Anwendung zum ersten Mal geöffnet hat, nachdem er sie von einem offiziellen App-Store heruntergeladen hat. Eine App-Installation und deren Attribution muss das Ergebnis einer legitimen Benutzeraktivität sein. Folgendes dürfen Publisher weder direkt noch indirekt einsetzen:

5.2  Ad-Rendering

Es ist strengstens untersagt, Ads über die folgenden Methoden zu rendern:

5.3  Manipulation von persönlichen Informationen

Publisher dürfen weder direkt noch indirekt:

5.4  Manipulation des User Agent

Publisher dürfen den User Agent String des Users weder direkt noch indirekt verbergen, modifizieren, drehen oder anderweitig manipulieren.

5.5  Missbrauch von Cookies

Die Manipulation aller Felder in den HTTP-Headern ist strengstens untersagt.

5.7  Auktionsmanipulation

Publishern ist der Versuch untersagt, die Auktion der Ad-Impressions zu stören, zu missbrauchen oder auf andere Weise einen unfairen Vorteil zu erlangen. Das umfasst auch:

5.7.1  ID-Bridging und ID-Stuffing

Publishern ist jede Form der Manipulation einer BENUTZER-ID untersagt, um sich einen unfairen Vorteil in unseren Arbitrage-Systemen oder Auktionen zu verschaffen. Dazu gehören unter anderem:

5.8  Manipulation von URL, Domain und/oder App-ID (Bundle-ID) 5.9  Verbotene Traffic-Quellen

Publisher dürfen keine verbotenen Traffic-Quellen nutzen, um Impressions für Criteo-Ads zu erzeugen. Zu den verbotenen Quellen gehören:

5.10  Bösartiges Site-Design und betrügerische Praktiken

Publisher und ihre Sites dürfen weder direkt noch indirekt:

6.  Transparenz der Lieferkette

Criteo sieht sich in der Pflicht, Advertisern und Publishern gleichermaßen ein transparentes und sicheres Ökosystem zu bieten. Wir unterstützen Brancheninitiativen wie ads.txt und app-ads.txt des IAB (International Advertising Bureau), die darauf abzielen, die Transparenz von Lieferketten in der programmatischen Werbung zu verbessern.

Unsere Publisher müssen ads.txt und app-ads.txt implementieren, indem sie Seller (mit denen sie zusammenarbeiten und die sie zum Vertrieb ihres Inventars autorisieren) in ihren ads.txt- und app-ads.txt-Dateien korrekt deklarieren.

Criteo behält sich das Recht vor, den durch unsere Überwachungssysteme als unzulässig gekennzeichneten Datenverkehr automatisch zu filtern.

Hinweis: Für BidSwitch-Kunden:

Aktualisiert im Januar 2023.

Die frühere Version findet ihr hier.


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