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Streit zwischen Halter und Tierarzt – Fehler bei Einschläferung?Aktualisiert am 08.04.2025, 11:11 Uhr
Der Hund wurde eingeschläfert. © Foto: unsplash.com/Olga Dudareva (Symbolfoto)
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Ein Hundehalter aus Göttingen ist mit seiner Klage gegen einen Tierarzt vor dem Amtsgericht gescheitert. Er hatte Schadensersatz gefordert, weil der Tierarzt angeblich grobe Fehler beim Einschläfern seines Hundes gemacht habe.
Der Fall begann im Juli 2023, als der Halter seinen Hund wegen schwerer Herz- und Lungenprobleme zunächst einer Tierklinik behandeln ließ. Dort empfahl man ihm, das Tier aus Tierschutzgründen einschläfern zu lassen. Der Besitzer suchte daraufhin einen weiteren Tierarzt auf, um eine Zweitmeinung einzuholen.
Doch auch dieser riet zur Euthanasie und erklärte dem Hundehalter den Ablauf des Eingriffs. Mit der Einschläferung war der Mann letztendlich aber alles andere als zufrieden und warf dem Tierarzt schwere Fehler vor. Er war sicher, dass sein Hund leiden musste.
Widersprüchliche Angaben vor GerichtDer Streit zwischen dem Halter und dem Veterinär ging so weit, dass er schließlich vor Gericht landete. Kürzlich fand die Verhandlung in Göttingen statt. Während des Verfahrens schilderten die beiden Parteien jedoch unterschiedliche Versionen der Ereignisse. Der Halter behauptete, der Tierarzt habe das Narkosemittel zu spät verabreicht, sodass sein Hund die Wirkung des Euthanasiemittels bei vollem Bewusstsein gespürt habe, berichtet "HNA".
Zudem habe er nach Verlassen der Praxis Geräusche wahrgenommen, die wie ein Atmen klangen, was ihn daran zweifeln ließ, ob sein Hund tatsächlich verstorben war. Der Tierarzt wies diese Vorwürfe zurück und erklärte, dass solche Geräusche durch Muskelzuckungen nach dem Tod entstehen könnten. Das Gericht stellte im Laufe des Prozesses fest, dass die Aussagen des Klägers in sich widersprüchlich waren.
Kein Schadensersatz für den HalterBesonders auffällig sei, dass er trotz seiner Zweifel am Tod seines Hundes nicht sofort den Tierarzt kontaktierte, um das vermeintliche Leiden der Fellnase zu beenden. Zudem hatte er selbst eingeräumt, dass der Tierarzt den Tod des Hundes durch Herzstillstand festgestellt und ihm die Möglichkeit gegeben hatte, dies mit einem Stethoskop selbst nachzuprüfen.
Das Gericht entschied, dass für eine Entschädigung ein eindeutiger Schaden nachgewiesen werden müsse. Dies sei nur der Fall, wenn die tierärztliche Leistung völlig unbrauchbar gewesen wäre. In diesem Fall jedoch sei genau das eingetreten, was erreicht werden sollte – der Hund wurde eingeschläfert. Daher habe der Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz oder eine Rückzahlung der Behandlungskosten. © Deine Tierwelt
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