Bis zu 1.000 Euro Strafe
Darum ist der Bau von Sandburgen auf Sylt verbotenAktualisiert am 17.04.2025, 17:35 Uhr
Sandburgen zu bauen ist auf Sylt verboten, damit die Erosion der Strände verlangsamt wird. (Symbolbild) © iStock/Nadezhda1906
Auf der Nordseeinsel Sylt ist das Bauen von Sandbauen verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 1.000 Euro Bußgeld. Was merkwürdig klingt, hat aber einen Grund.
Am Strand Sandburgen zu bauen gehört für die meisten Kinder und so manche Erwachsene im Nordseeurlaub einfach mit dazu. Auf Sylt ist der Bau von Sandburgen allerdings verboten.
Das Sandburgen-Verbot ist sogar in der Satzung der Gemeinde Sylt unter dem Punkt "Einschränkung des Gemeingebrauchs am Meeresstrand" festgehalten. Darin ist zu lesen, dass man ordnungswidrig handelt, wenn man im Strandbereich vorsätzlich oder fahrlässig Sandburgen baut oder Löcher gräbt. In diesem Fall droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
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Sandburgen-Verbot auf Sylt soll Sandschwund Einhalt gebietenSylt verliert jedes Jahr Millionen von Kubikmetern an Sand an das Meer. Am Zentralstrand in Westerland weisen Schilder die Touristinnen und Touristen darauf hin, dass ein beaufsichtigter Badebetrieb aufgrund des Sandmangels nicht mehr möglich ist. Sturmfluten und Orkane führen dazu, dass im Laufe der Zeit immer mehr Landmasse ins Meer gespült werden.
Auch Windverwehungen tragen zum Sandschwund am Strand von Sylt bei. Sandburgen bieten dem Wind besonders viel Angriffsfläche und tragen somit zur Erosion bei. Zudem lockern Sandburgen und gegrabene Löcher den Strandboden auf, was dazu führt, dass dieser bei Hochwasser schneller fortgespült wird.
Um dem Abtragungsprozess auf der Insel zu begegnen, wird ein großer Aufwand betrieben. So wird beispielsweise am Lister Strand an der Nordspitze von Sylt künstlich Sand aufgespült. Auch im Meer vor der Küste wird an verschiedenen Stellen Sand aufgespült, um so die Kraft der Brandung abzuschwächen. Seit den 70er-Jahren sind bereits 43 Millionen Kubikmeter Sand aufgespült worden. Die Insel zu erhalten, stellt ein kostspieliges Unterfangen dar.
Redaktioneller Hinweis© 1&1 Mail & Media/teleschau
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