Mainz
Mehr Verfahren wegen Beleidigung von Politikern erfasstAktualisiert am 10.05.2025, 04:02 Uhr
Im Gesetz ist geregelt, welche Strafen auf Beleidigungen gegen Politiker und Politikerinnen stehen. (Symbolbild) © dpa / Monika Skolimowska/dpa
Von Deutsche Presse-AgenturDieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Mainz - Die Zahl der wegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede von Politikerinnen und Politikern geführten Verfahren ist angestiegen.
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Im vergangenen Jahr wurden bei der zuständigen Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz 111 Verfahren erfasst, wie aus der Antwort des Justizministeriums auf eine kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Jan Bollinger hervorgeht.
Im vergangenen Jahr wurden demnach 31 der 111 Verfahren gegen Unbekannt geführt. 2023 erfasste die Zentralstelle 54 Verfahren. 2022 waren es 71 Verfahren. Für 2025 liegen laut Antwort noch keine Verfahrenszahlen vor.
Bei den genannten Fällen handelt es sich um Verfahren wegen des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches. Dieser regelt die Strafen bei Beleidigungen, übler Nachrede und Verleumdungen gegen "Personen politischen Lebens". © Deutsche Presse-Agentur
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