Schwerin
Noch keine Entscheidung zu AfD-Einstufung in MVAktualisiert am 07.05.2025, 12:29 Uhr
Der Landesverfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern prüft, ob der AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werden sollte. (Symbolbild) © dpa / Carsten Koall/dpa
Von Deutsche Presse-AgenturDieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Schwerin - Der Geheimdienst in Mecklenburg-Vorpommern hat das Gutachten des Bundesverfassungsschutzes zur Einordnung der AfD als gesichert rechtsextremistisch erhalten und wertet es jetzt aus.
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"Dabei wird insbesondere geprüft, ob und welche Vorgänge in Mecklenburg-Vorpommern das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Bewertung herangezogen hat", teilte eine Sprecherin des Innenministeriums in Schwerin auf Anfrage mit. Wann der MV-Verfassungsschutz entscheidet, ob er auch den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch einstuft, ist demnach offen.
Bisher sind vier Landesverbände der Partei vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Nach Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat zuletzt der Verfassungsschutz in Brandenburg diese Entscheidung getroffen.
Umgang mit AfD-Mitgliedern im öffentlichen DienstDie Bundespartei wurde kürzlich vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Was das für den Umgang mit AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst bedeutet, soll bei der nächsten Innenministerkonferenz im Juni in Bremerhaven beraten werden, wie es aus dem Schweriner Innenministerium hieß.
Demnach reicht nach der Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte eine Mitgliedschaft in einer als gesichert extremistisch eingestuften Partei nicht aus, um einem Beschäftigten im öffentlichen Dienst das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzusprechen. "Vielmehr bedarf es - trotz des Indizes aus der Mitgliedschaft - einer Einzelfallprüfung." Dabei müssten das individuelle Verhalten und Äußerungen des Betreffenden berücksichtigt werden. © Deutsche Presse-Agentur
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