Frankfurt/Main
Frankfurt verbietet Verkauf von Lachgas an MinderjährigeAktualisiert am 09.05.2025, 15:19 Uhr
Lachgas gilt weder als Betäubungs- noch als Arzneimittel. (Archivbild) © dpa / Marcus Brandt/dpa
Von Deutsche Presse-AgenturDieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Frankfurt/Main - Die Partydroge Lachgas darf in Frankfurt am Main nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Das hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
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"Diese Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu dieser Substanz für Minderjährige zu verhindern und sie vor gesundheitlichen Risiken zu schützen", sagte Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP). Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) forderte ein bundesweites Verbot, vor allem für den Konsum. Lachgas fällt bislang weder unter das Betäubungs- noch unter das Arzneimittelgesetz und ist in Deutschland frei erhältlich. Es drohen Bewusstlosigkeit, Herz-Kreislauf-Versagen, Atemnot und neurologische Schäden. Die Frankfurter Verordnung umfasst neben dem Verkauf auch die Weitergabe – etwa in Luftballons. Als erste Stadt in Hessen hatte Hanau im März den Verkauf von Lachgas an Jugendliche verboten. Auch der Konsum in der Nähe von Spielplätzen und Schulen ist dort verboten. © Deutsche Presse-Agentur
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