Kindeswohlgefährdung
"Klaps auf den Hintern" hält jeder Dritte für angemessenAktualisiert am 30.04.2025, 20:13 Uhr
Ein Klaps auf den Hintern kann ein Kind nicht nur in dem Moment, sondern auch nachhaltig schädigen. (Symbolbild) © Getty Images/BrianAJackson
Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung – so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Einer aktuellen Umfrage nach hält dennoch jeder Dritte einen Klaps auf den Hintern für in Ordnung. Ein Experte weist zudem auf eine kaum beachtete Form der Misshandlung hin.
Gut jeder Dritte hält laut einer Umfrage einen "Klaps auf den Hintern" bei der Erziehung von Kindern für angemessen. 36,9 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu "Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem Kind geschadet", wie das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (Unicef) zum Tag der gewaltfreien Erziehung mitteilte.
Immerhin: Positiver Trend im Vergleich zu früheren UmfragenIm Jahr 2016 habe dieser Wert noch bei 53,7 Prozent und 2020 bei 52,4 Prozent gelegen. Unicef erinnerte daran, dass seit gut 25 Jahren eine gewaltfreie Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sei.
Eine "leichte Ohrfeige" als Erziehungsmethode hielten demnach bei der Erhebung zwischen Oktober 2024 und Februar dieses Jahres 17,1 Prozent für angebracht. 2005 berichteten 53,7 Prozent der Befragten laut Unicef, schon einmal eine "leichte Ohrfeige" bei der Erziehung eingesetzt zu haben.
Zudem stimmten 5,4 Prozent der Aussage "Eine Tracht Prügel hat noch keinem Kind geschadet" zu - laut Unicef ein Tiefpunkt. 2016 habe die Zustimmung für diese Aussage bei 5,9 Prozent und 2020 bei 7,2 Prozent gelegen.
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Eine Misshandlungsform wird kaum beachtet"Doch auch wenn der Trend positiv ist, dürfen wir uns nicht ausruhen", wird der Kinder- und Jugendpsychiater sowie Psychotherapeut Jörg M. Fegert in der Mitteilung zitiert. "Hinzu kommt, dass die Misshandlungsform der Vernachlässigung – also Gewalt durch Unterlassung – nach wie vor weitgehend unbeachtet bleibt."
Lesen Sie auchFegert stellte fest: "Die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung im BGB war keine Symbolpolitik, sondern ein bedeutender Meilenstein – mit konkreten Auswirkungen auf die Einstellungen und das Handeln vieler Eltern."
Für die Umfrage wurden laut Unicef 2.530 repräsentativ ausgewählte Menschen in Deutschland befragt. Das Kinderhilfswerk habe dabei mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm zusammengearbeitet. (dpa/bearbeitet von mak)
HilfsangeboteKorrektur: In einer früheren Version dieses Artikels wurde berichtet, dass es im Grundgesetz stünde, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben. Richtig ist, es steht im Bürgerlichen Gesetzbuch.
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