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1.000 Euro Studienstarthilfe jetzt beantragen

Studienstarthilfe

1.000 Euro Studienstarthilfe jetzt beantragen

Aktualisiert am 03.04.2025, 12:58 Uhr

Laptop, Umzugskosten, Mietkaution: Die Studienstarthilfe soll bei ersten Ausgaben für das Studium helfen. © Getty Images/istockphoto/PeopleImages

Wer mit dem Studium startet, hat unter Umständen Anspruch auf eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro.
Was Studieninteressierte wissen müssen.

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Vielerorts hat mit dem 1. April 2025 das Sommersemester begonnen. Damit läuft auch die Antragsfrist für die Studienstarthilfe, wie die Bafög-Servicestelle informiert.

Was ist die Studienstarthilfe?

Das Geld soll bei ersten Ausgaben für das Studium helfen - sei es ein neues Tablet, die Mietkaution oder Kosten für einen Umzug - und muss nicht zurückgezahlt werden.

Antrag auf Studienstarthilfe: Frist beachten

Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt aber eine gesetzliche Frist: Sie kann nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden. Den Antrag muss also rechtzeitig auf dem Online-Portal "Bafög-Digital" erfolgen. Dazu braucht es

Wer wissen möchte, welche Sozialleistungen dazu berechtigen, einen Antrag auf Studienstarthilfe zu stellen, kann sich auf "BAföG-Digital" informieren. Auch die Studierendenwerke der Hochschulen helfen weiter. Für allgemeine Fragen können Interessierte auch die kostenfreie Bafög-Hotline unter 0800/ 22 36 341 erreichen. (dpa/bearbeitet von tar)


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