Studienstarthilfe
1.000 Euro Studienstarthilfe jetzt beantragenAktualisiert am 03.04.2025, 12:58 Uhr
Laptop, Umzugskosten, Mietkaution: Die Studienstarthilfe soll bei ersten Ausgaben für das Studium helfen. © Getty Images/istockphoto/PeopleImages
Wer mit dem Studium startet, hat unter Umständen Anspruch auf eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro.
Was Studieninteressierte wissen müssen.
Vielerorts hat mit dem 1. April 2025 das Sommersemester begonnen. Damit läuft auch die Antragsfrist für die Studienstarthilfe, wie die Bafög-Servicestelle informiert.
Was ist die Studienstarthilfe?Das Geld soll bei ersten Ausgaben für das Studium helfen - sei es ein neues Tablet, die Mietkaution oder Kosten für einen Umzug - und muss nicht zurückgezahlt werden.
Antrag auf Studienstarthilfe: Frist beachtenFür den Antrag auf Studienstarthilfe gilt aber eine gesetzliche Frist: Sie kann nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden. Den Antrag muss also rechtzeitig auf dem Online-Portal "Bafög-Digital" erfolgen. Dazu braucht es
Wer wissen möchte, welche Sozialleistungen dazu berechtigen, einen Antrag auf Studienstarthilfe zu stellen, kann sich auf "BAföG-Digital" informieren. Auch die Studierendenwerke der Hochschulen helfen weiter. Für allgemeine Fragen können Interessierte auch die kostenfreie Bafög-Hotline unter 0800/ 22 36 341 erreichen. (dpa/bearbeitet von tar)
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