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Domina soll Zuwendungen von devoten Kunden verschwiegen haben

Richter glaubt Domina nicht

Domina soll Zuwendungen von devoten Kunden verschwiegen haben

Aktualisiert am 06.05.2025, 16:54 Uhr

In dem Prozess geht es um Steuererklärungen für das Jahr 2019. (Symbolbild) © dpa / Axel Heimken/dpa

Zahlungen eines devoten Fans, Luxusausgaben – und eine fehlende Steuererklärung: Vor dem Amtsgericht Karlsruhe muss sich eine Domina wegen Steuerhinterziehung verantworten. Im Zentrum steht ein sechsstelliger Betrag – und die Frage, ob es sich dabei um ein privates Geschenk oder steuerpflichtiges Einkommen handelt.

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Eine Domina ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Sie habe durch zu niedrig angegebene Einkünfte einen Steuerschaden von rund 87.600 Euro verursacht, sagte der Richter am Amtsgericht Karlsruhe bei der Urteilsverkündung. Er verurteilte die 53-Jährige zu 400 Tagessätzen à 25 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt ließ offen, ob er Rechtsmittel einlegt.

"Sklave" dachte, er kriege Geld zurück

Das zugrunde liegende Geld soll die Frau von einem "24/7-Sklaven" bekommen haben, der ihr also rund um die Uhr dienen sollte. Ihm soll sie den Angaben nach Prüfungen auferlegt haben, die unter anderem Geldzahlungen vorsahen.

Der rund 15 Jahre jüngere Kunde, der zeitweise im gleichen Haus lebte wie die Angeklagte, hatte ihr nach eigenen Aussagen rund 250.000 Euro überwiesen. Er sei davon ausgegangen, dass er das Geld später zurückbekomme.

Richter glaubt Domina nicht

Nach Aussage der Angeklagten entwickelte sich ihre Beziehung in eine private Richtung. Daher habe sie das Geld zum gemeinsamen Leben auch nicht in ihrer Steuererklärung angegeben. Das glaubte der Richter nicht. Sie habe die Neigungen des Kunden ausgenutzt und dass er über viel Geld verfügte.

Der "Sklave", der als Zeuge in dem Verfahren auftrat, hatte nach eigenen Angaben versucht, die Angeklagte wegen Betrugs anzuzeigen. Dies habe aber zu keinem Ergebnis geführt, weil man ihm nicht geglaubt habe. Deswegen habe er auch keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht. (dpa/bearbeitet von skr)


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