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Mit Scan-Autos gegen Parksünder: Knöllchen im VorbeifahrenAktualisiert am 06.05.2025, 14:46 Uhr
© picture alliance/dpa Bernd Weißbrod
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Als erstes Bundesland ermöglicht Baden-Württemberg den Einsatz von Scan-Fahrzeugen zur Parkraumkontrolle. Ein erster Pilotversuch ist bereits angelaufen.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Landesmobilitätsgesetzes können Kommunen in Baden-Württemberg Scan-Fahrzeuge zur Kontrolle des Parkraums einsetzen, teilt das Verkehrsministerium Baden-Württemberg mit. Ein erster Pilotversuch auf dem Gelände der Universität Hohenheim soll Erfahrungen mit der Scan-Technik sammeln und die Datenverarbeitung in der Praxis erproben. In anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Frankreich oder Polen sind Scan-Cars bereits seit Jahren üblich und erprobt.
"Mit den Scan-Fahrzeugen geben wir den Kommunen als erstes Bundesland ein neues Instrument an die Hand, um moderne, digital gesteuerte Parkkonzepte umzusetzen. Die Scan-Fahrzeuge machen die Kontrollen deutlich effizienter, senken dadurch Kosten und entlasten die Behörden vor Ort", erklärt Landesverkehrsminister Winfried Hermann.
Bis zu 1.000 Autos pro StundeWährend der Verkehrsraumüberwachung zu Fuß können in der Stunde rund 50 Fahrzeuge kontrolliert werden, das Scan-Car schafft in der gleichen Zeit bei gleichem Personaleinsatz bis zu 1.000 Autos. Laut Verkehrsministerium können die frei werdenden personellen Kapazitäten in der Folge zielgerichteter an Schwerpunkten, wie beispielsweise Schulwegen, eingesetzt werden. Auch Geh- und Radwege sowie Busspuren können so effizienter freigehalten werden. Dies sorgt für mehr Sicherheit im Verkehr und schützt Verkehrsteilnehmende.
Der Pilotversuch an der Uni Hohenheim soll über drei Monate laufen. Anschließend wird die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Systems beurteilt. In der Testphase werden Fahrzeuge nur kontrolliert, Strafen für Falschparker werden nicht ausgesprochen. Voraussetzung für den Einsatz des Scan-Cars ist ein smarter Parkscheinautomat, bei dem bereits heute beim Kauf eines Parktickets das Kennzeichen angegeben werden muss. Diese Daten dienen dem Scan-Car dann zum Abgleich. Auch dem Datenschutz soll ausreichend Rechnung getragen werden. Im Kontrollbetrieb werden Kennzeichen, Ort und Zeit der Kontrolle sowie Bilder des geparkten Fahrzeugs aufgenommen und verarbeitet. Liegt eine Parkberechtigung vor, werden die aufgenommenen Daten unverzüglich gelöscht. Sollte keine Parkberechtigung hinterlegt sein, werden die Daten für die Dauer der Ermittlung und Ahndung des Verstoßes gespeichert – wie bisher auch. Es werden die gleichen Daten erhoben und gespeichert wie bei der Kontrolle zu Fuß. Außerdem werden aufgenommene Personen automatisiert unkenntlich gemacht und die erhobenen Daten verschlüsselt. © auto motor und sport
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