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Die Stimmberechtigung ist Voraussetzung, um sich als Benutzer an Verfahren wie bestimmten Meinungsbildern und Personenwahlen zu beteiligen. Für verschiedene Verfahren gelten verschiedene Stimmberechtigungen. Zur Meinungsabgabe in Verfahren, die nicht explizit eine Stimmberechtigung vorsehen, sind ansonsten natürlich alle Benutzer – auch ohne Anmeldung – herzlich eingeladen.
Die allgemeine Stimmberechtigung ist für das Abstimmen bei Meinungsbildern, Adminwahlen, Bürokratenwahlen, Checkuserwahlen, Oversightwahlen, Anträgen auf Adminwiederwahl, Deadmin-Anträgen und Benutzersperrverfahren nötig. Beim Antrag auf Adminwiederwahl gilt die Stimmabgabe als maßgeblicher Zeitpunkt. Ansonsten muss ein Benutzer die folgenden Kriterien zu Beginn des Verfahrens erfüllen, um allgemein stimmberechtigt zu sein:
Diese Kriterien wurden im April 2005 im Meinungsbild zur Stimmberechtigung festgelegt sowie im Januar 2010 ergänzt. Die Stimmabgabe kann nur persönlich vorgenommen werden. Im Februar 2018 gab es 5.028 stimmberechtigte Benutzer in der deutschsprachigen Wikipedia; im März 2019 waren es 4.931 und im September 2022 4.839 Benutzer.[2] Für tagesaktuelle Zahlen siehe Benutzer:MisterSynergy/Stimmberechtigung.
Für die Wahlen der Mitglieder des Schiedsgerichts gelten besondere Kriterien. Neben der allgemeinen Stimmberechtigung muss ein Benutzer darüber hinaus zu Beginn der Wahl die folgenden Kriterien erfüllen, um sich an der Abstimmung zu beteiligen:
Diese Kriterien basieren auf dem Meinungsbild „Schiedsgericht Oktober 2007“.
Mit der Vorlage:Stimmberechtigt kann man automatisch Links zur Überprüfung der Stimmberechtigung erzeugen.
Nicht stimmberechtigt, selbst wenn die oben genannten Vorgaben erfüllt werden, sind
Benutzer können bei Abstimmungen unter jedem Abstimmungsunterabschnitt nur eine Stimme abgeben. Mehrfach abgegebene Stimmen bei demselben Abstimmungsunterabschnitt werden gestrichen. (Bei vielen Meinungsbildern ist es beispielsweise ausdrücklich erwünscht, in mehreren Abschnitten jeweils eine Stimme abzugeben; dies wird dann dort explizit geregelt.)
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